Gerne füllen wir den Betreuungsvertrag gemeinsam
aus, dieser ist von beiden Sorgeberechtigten und von der
Kindertagespflegeperson zu unterschreiben. Im Vertrag werden alle
wichtigen Punkte und Zusatzvereinbarung zwischen den Eltern und der
Kindertagespflegeperson geschlossen.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge gemäß § 90 SGB VIII festgesetzt. Der monatlich zu leistende Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Tagespflege in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson wird unter Berücksichtigung der wöchentlichen Betreuungszeit wie folgt errechnet:
35 Std. = 203€ monatlicher Kostenbeitrag
40 Std. = 232€ monatlicher Kostenbeitrag
Geschwisterermäßigung:
1. Kind (ältestes Kind)= Voller Kostenbeitrag
2. Kind (zweitältestes Kind)= 50% Ermäßigung
ab dem 3. Kind (jedes Weitere)= 100% Ermäßigung
Die Kosten für eine Bezuschussung der Kindertagespflege können Sie beim zuständigen Fachdienst des Kreises Ostholstein beantragen, die Formulare erhalten Sie bei uns in der Kindertagespflege, oder auf der Seite des Kreises Ostholstein.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!